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   OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22   

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https://dejure.org/2022,34907
OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22 (https://dejure.org/2022,34907)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2022 - 3 W 121/22 (https://dejure.org/2022,34907)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2022 - 3 W 121/22 (https://dejure.org/2022,34907)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 35
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (vgl. BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 981, 1736; BGHZ 86, 41).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2014 - 3 Wx 256/13

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Folgen des Versterbens eingesetzter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Bei einer nur in der Seitenlinie verwandten Person oder anderen nahen Verwandten fehlt es an dieser Erfahrungsgrundlage, so dass eine analoge Anwendung grundsätzlich ausscheidet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.6.2014 - I-3 Wx 256/13; BeckOK BGB/Litzenburger, § 2069 Rn. 6; Staudinger/Otte, § 2069 Rn. 30).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (vgl. BGH v. 09.04.1981, IVa ZB 6/80, NJW 981, 1736; BGHZ 86, 41).
  • OLG München, 06.07.2006 - 31 Wx 35/06

    Hypothetischer Willen zur Ersatzberufung der Kinder des eingesetzten Verwandten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Wesentliches Kriterium für eine ergänzende Auslegung ist dabei, ob die Zuwendung dem Bedachten als erstem seines Stammes oder nur ihm persönlich galt (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Schleswig Beschluss vom 10.6.2013 - 3 Wx 15/13, BeckRS 2013, 16700; OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 31 Wx 35/06 -, juris; Staudinger/Otte, § 2069 Rn. 31).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Weidlich, BGB, 77. Aufl. 2018, § 2084 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 603/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Enterbung eines Abkömmlings

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn dafür, dass neben der Erbeinsetzung eine Ausschließung als selbstständige Verfügung vorliegt, besondere Anhaltspunkte im Testament bestehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2.12.2011 - 15 W 603/10).
  • OLG Schleswig, 10.06.2013 - 3 Wx 15/13

    Ergänzende Testamentsauslegung: Ersatzerbenberufung des Ehegatten des Erben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22
    Wesentliches Kriterium für eine ergänzende Auslegung ist dabei, ob die Zuwendung dem Bedachten als erstem seines Stammes oder nur ihm persönlich galt (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Schleswig Beschluss vom 10.6.2013 - 3 Wx 15/13, BeckRS 2013, 16700; OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 31 Wx 35/06 -, juris; Staudinger/Otte, § 2069 Rn. 31).
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